Maßnahmen

EVP

Im Maßnahmen-Modul werden Maßnahmen erfasst und bearbeitet. Die Erfassung erfolgt hierbei zumeist im Außendienst. Anschließend wird das Verfahren durch speziell berechtigte Mitarbeiter im Amt betreut. Es werden 4 Arten von Maßnahmen unterschieden:

Nicht kostenpflichtige Verwarnung

Sie wird vom Außendienstmitarbeiter erfasst und kann nach der Erfassung der Maßnahmendetails abgeschlossen werden.

Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Hier wird zusätzlich zu den Details noch das Verwarngeld erfasst. Wenn das Geld in der Kasse eingeht, so wird dies durch einen Mitarbeiter im Amt bestätigt. Der Vorgang kann dann abgeschlossen werden.

Anzeige

Eine Anzeige wird immer von einer Bußgeldstelle betreut. Das Verfahren umfasst weitere Stufen. Hierzu zählen Anhörung des Betroffenen, Anzeige (Abgabe an die Bußgeldstelle), Erstellung eines Bußgeldbescheides oder Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Die wesentlichen Termine im Rahmen dieses Verfahrens werden innerhalb von EVP verwaltet. Für die Bearbeitung einer Anzeige benötigt der Mitarbeiter eine spezielle Berechtigung.

Abgabe an Dritte

Dieses Verfahren bezeichnet Verstöße, die nicht vom Eichamt verfolgt und dokumentiert werden. Dies ist z.B. bei einer Beanstandung im Rahmen der Marktüberwachung nach MID, bei der der verantwortliche Hersteller im europäischen Ausland sitzt, der Fall. Hier wird eine Meldung an die EU-Kommission gemacht. Innerhalb von EVP wird ein solcher Vorgang unmittelbar nach der entsprechenden Meldung abgeschlossen und nicht weiter verfolgt.

Maßnahmen können unmittelbar aus dem Kunden- oder Karteikartendatensatz heraus erzeugt werden. Hierbei werden dann direkt die relevanten Daten übernommen, so dass der Abschluss mit wenigen Eingaben möglich ist. In der Karteikarte ist dies für alle Ereignisse möglich, bei denen für den eingetragenen Befund eine Maßnahmenpflicht vermerkt ist.

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