Bescheinigungen

EVP

Oft ergibt sich die Notwendigkeit eine Prüfbescheinigung, wie z.B. einen Eichschein für den Kunden zu erstellen. In EVP erledigt man diese Aufgabe am einfachsten aus der Karteikarte heraus, die für das betreffende Gerät angelegt ist.

Hierbei werden die Eckdaten wie der Standort, die Gerätedetails und die Eichgültigkeit an die im System hinterlegte Dateivorlage übergeben und direkt in das Dokument eingetragen. Über die Auswahl von Textbausteinen können die Inhalte der Bescheinigung bereits in EVP festgelegt werden. Etwaige Ergänzungen lassen sich durch den Mitarbeiter jederzeit noch hinzufügen.

Sobald das Dokument gespeichert ist, wird es in die die Datenbank von EVP übernommen. Mit Abschluss der Bearbeitung wird die Bescheinigung schreibgeschützt, so dass keine nachträglichen Änderungen mehr vorgenommen werden können. Dies ist dann auch der Moment, in dem die Bescheinigung für den Kunden ausgedruckt wird.

Nachfolgend kann die ausgestellte Bescheinigung nur noch über eine Stornierung für ungültig erklärt werden.

Da auch die Kalibrierung und Eichung von Prüfmitteln bescheinigungspflichtig ist, findet auch hier der gleiche Mechanismus Anwendung. Eine solche Bescheinigung muss dann vom Prüfer nicht mehr in Papierform mitgenommen werden, da er dem Kunden über das Prüfmittelmodul die entsprechende Bescheinigung vorlegen kann.

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