Neues Eichrecht 2015

Ab 1. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz; die neue Mess- und Eichverordnung soll dann ebenfalls in Kraft treten. Mit diesem Gesamtpaket wird das Mess- und Eichrecht grundlegend modernisiert, das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens wird beibehalten. Die betroffenen Unternehmen sollten sich aufgrund der erforderlichen Anpassungen bereits frühzeitig auf diese Neuregelungen einstellen.¹

Auch für EVP ergaben sich eine Reihe von Änderungen, die wir in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Bundesländern in die neue Version EVP2010 3.4 mit aufgenommen haben. Um ein reibungsloses Umschalten zum 01. Januar 2015 zu gewährleisten, finden im Verlaufe der nächsten Monate bereits die Aktualisierungen der Programm- und Datenbankumgebungen statt. Wir bedanken uns wie immer bei allen Kollegen in den Eichbehörden, die uns in enger Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung von EVP unterstützt haben.

Quellen:

¹Pressemitteilung des BMWI vom 14.08.2014